Vertrag zur hausärztlich basierten integrierten Versorgung - "Mein AOK-Gesundheitsnetz"

Seit dem Jahr 2005 schließt die AOK Nordost Verträge zur hausärztlich basierten integrierten Versorgung – „Mein AOK Gesundheitsnetz“ gemäß §§ 140a ff. SGB V mit Praxisnetzen aus Berlin und Brandenburg ab. Ziel des Vertrages ist es, 

  • die Rolle der Hausärztin/des Hausarztes als zentrale Ansprechpartner der Patienten zu stärken,
  • die Zusammenarbeit zwischen Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus und nicht-ärztlichen Leistungserbringern zu koordinieren,
  • die persönliche Arzt-Patienten-Bindung zu stärken,
  • den Gesundheitszustand der Versicherten zu verbessern.

Neben unseren sechs Berliner Praxisnetzen nehmen zwei weitere Praxisnetze aus Brandenburg an der integrierten Versorgung teil. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Vorteile für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte

Grundlegend können alle Versicherte der AOK Nordost, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, in den Vertrag zur hausärztlich basierten integrierten Versorgung eingeschrieben werden. 

Fragen und Antworten

  1. Beantragen Sie hier Ihre Mitgliedschaft bei einem Praxisnetz oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

  2. Fordern Sie die Zusatzverträge über das Netzbüro der AGBAN an. 

  3. Nachdem die Unterlagen unterschrieben beim Netzbüro eingetroffen sind, werden Sie der AOK Nordost als Teilnehmer gemeldet. Sie erhalten das Starterpaket und können sofort starten. 
  1. Dem einzuschreibenden Versicherten ist die Teilnahme- und Einwilligungserklärung sowie die Patienteninformation auszuhändigen. Zudem ist ein Aufklärungsgespräch über die Vertragsinhalte und Teilnahmevoraussetzungen durchzuführen. 

  2. NEU: Die Aufklärung und Einschreibung kann durch qualifiziertes Praxispersonal erfolgen. Eine Unterschrift des Arztes auf dem Einschreibeformular ist nicht explizit erforderlich. 

Nein, ab sofort ist lediglich die Unterschrift des Patienten auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung erforderlich. Der Arzt kann, muss aber nicht den Einschreibebogen unterschreiben.

Gut zu wissen

  • Die Teilnahme an dem Vertrag zur Versorgung multimorbider Patienten und eLiSa ist nur mit Teilnahme an der integrierten Versorgung möglich.

     

  • NEU: Ab sofort ist lediglich die Unterschrift des Patienten auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung erforderlich. Der Arzt kann, muss aber nicht den Einschreibebogen unterschreiben.

Kontakt

Bei  weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns zurück!
E-Mail: info@agban.de 
Tel.: 030 208 476 696