Fragen und Antworten

Hier finden Sie wichtige Informationen und Antworten auf immer wiederkehrende Fragen oder neue Erkenntnisse aus den Ärztenetzen. Wenn Ihnen hier eine Antwort/Frage fehlt, teilen Sie uns das bitte mit und wir fügen diese zu der Sammlung hinzu.

Projekt „AOK eLiSa – electronic Life Saver“

Nach der Einschreibung des Patienten ist der AOK eLiSa-Medikationscheck bis zum Ende des Folgequartals verpflichtend durchzuführen. Anschließend kann der AOK eLiSa-Medikationscheck pro eingeschriebenen Patienten einmal im Jahr durchgeführt werden.

1.     Medikationsanamnese
2.     Durchführung des Medikationschecks
3.     Bearbeitung der angezeigten schweren (rot) und mittelschweren (gelb) Risiken*
4.     Erstellen und Ausdruck eines bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP)*
5.     Besprechung der Ergebnisse mit dem Patienten 

* Voraussetzung für die Abrechnung

Alle AOK Nordost-Versicherten können an AOK eLiSa teilnehmen. Der Fokus liegt dabei auf Patienten, die innerhalb von zwei Quartalen in einem Kalenderjahr mindestens fünf rezeptpflichtige Medikamente verordnet bekommen haben. Für die Teilnahme muss der Patient eine Teilnahme- und Einwilligungserklärung unterschreiben. Zur Einschreibung von Patienten, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die unterschriebene Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorausgesetzt. Versicherte, die bereits an ähnlichen Versorgungsprojekten teilnehmen, sind von der Teilnahme an eLiSa ausgeschlossen.

Vertrag zur Versorgung multimorbider Patienten

AOK Nordost-Versicherte, die mindestens drei verschiedene gesicherte Diagnosen chronischer Erkrankungen aufweisen (gemäß Liste der Einschlusskriterien) und sich mindestens wegen einer chronischen Erkrankung in ärztlicher Behandlung befinden, können in den Vertrag eingeschrieben werden. Eine Übersicht zu den Einschlusskriterien wird Ihnen nach Vertragsunterzeichnung im Starterpaket der KV Berlin mitgeschickt.

  1. Leistungskomplex „Intensivierter Medikationscheck (AOK eLiSa)“: 90045
  2. Leistungskomplex „Statuserhebung“: 90046
  3. Leistungskomplex „Priorisierung der Behandlung“: 90048
  4. Leistungskomplex „Berücksichtigung der psychosozialen Lage“: 90050
  5. Leistungskomplex „Versorgungskoordinierung“: 90052
  6. Leistungskomplex „Behandlungsalternativen“: 90054
  7. Leistungskomplex „Patientenselbstmanagement“: 90056

Achtung: Wenn Sie einem Arztnetz angehören, verwenden Sie bitte die gleichen Abrechnungsziffern mit der Zusatzziffer „N“ am Ende, bspw. 90045N.

Pro Quartal („Behandlungsfall“) können die Gesprächsleistungen (Abrechnungsziffer 90046, 90048, 90050, 90052, 90054, 90056) je einmalig abgerechnet werden. Der eLiSa-Medikationscheck (Abrechnungsziffer 90045) kann zusätzlich im selben Quartal abgerechnet werden, jedoch nur einmal im Jahr.

Vertrag „Mein AOK-Gesundheitsnetz“

Ja, ein Wechsel der Versicherten zu einem anderen Arzt des Vertrauens ist möglich. Das Netz wird die AOK Nordost entsprechend informieren. Der neu gewählte Arzt des Vertrauens erhält die entsprechenden Behandlungsdaten, Befunde und weiteren Unterlagen von dem bisherigen Arzt des Vertrauens.

Veranstaltungen

Ja, auch bei Teilnahme an einer Veranstaltungsaufzeichnung erhalten Sie unter der Voraussetzung, dass Sie nach Ihrer Teilnahme die Lernerfolgskontrolle bearbeiten und abschicken, Fortbildungspunkte.